§ 11 – Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, normal normal Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, normal normal Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, normal normal Umweltschutz, normal normal Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit, normal normal Betriebliche und technische Kommunikation, normal normal Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, normal normal Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, normal normal Herstellen von Bauteilen und Baugruppen, normal normal Warten von Betriebsmitteln, normal normal Steuerungstechnik, normal normal Anschlagen, Sichern und Transportieren, normal normal Kundenorientierung, normal normal Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, normal normal Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen, normal normal Instandhalten von technischen Systemen, normal normal Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik, normal normal Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet. normal normal normal arabic (2) Die Qualifikationen nach Absatz 1 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen: Feingerätebau, normal normal Instandhaltung, normal normal Maschinen- und Anlagenbau, normal normal Produktionstechnik. normal normal normal arabic Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.
Kurz erklärt
- Die Berufsausbildung umfasst verschiedene Qualifikationen wie Berufsbildung, Arbeitsrecht, Sicherheit am Arbeitsplatz und Digitalisierung.
- Wichtige Themen sind auch Umweltschutz, Datenschutz, technische Kommunikation und die Planung der Arbeit.
- Praktische Fähigkeiten beinhalten das Herstellen, Warten und Instandhalten von Bauteilen und technischen Systemen.
- Die Qualifikationen sollen in bestimmten Einsatzgebieten wie Feingerätebau oder Maschinenbau angewendet und vertieft werden.
- Der Ausbildungsbetrieb legt das Einsatzgebiet fest, kann aber auch andere Bereiche zulassen, wenn die Qualifikationen vermittelt werden können.